Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115

Seit wann gilt die Entwaldungsverordnung?

Die Entwaldungsverordnung ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Die wesentlichen Vorschriften, darunter die Artikel 3 bis 13, gelten grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2026. Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen oder Kleinstunternehmen beziehungsweise kleine Unternehmen niedergelassen waren, gilt dieser Anwendungsbeginn grundsätzlich erst ab dem 30. Juni 2027.

Quellen im Verordnungstext: Art. 38 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 3

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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