Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115
Was bedeutet entwaldungsfrei?
„Entwaldungsfrei“ bedeutet, dass relevante Erzeugnisse relevante Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert wurden oder unter ihrer Verwendung hergestellt wurden, die auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei relevanten Erzeugnissen, die Holz enthalten oder unter Verwendung von Holz hergestellt wurden, muss das Holz aus einem Wald stammen, in dem es nach diesem Stichtag nicht zu Waldschädigung gekommen ist. „Entwaldung“ ist dabei die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Quellen im Verordnungstext: Art. 2 Nr. 13, Art. 2 Nr. 3 und 4
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