Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115

Wie lange müssen Marktteilnehmer die Sorgfaltserklärungen aufbewahren?

Marktteilnehmer müssen die Sorgfaltserklärungen fünf Jahre ab dem Zeitpunkt ihrer Übermittlung über das Informationssystem gemäß Artikel 33 aufbewahren.

Quelle im Verordnungstext: Art. 4 Abs. 3

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Eigene Frage an den Verordnungstext stellen