Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115

Wie viele Marktteilnehmer müssen die Behörden jährlich kontrollieren?

Die jährliche Mindestquote hängt von der Risikokategorie des Erzeugerlands oder Landesteils ab:

  • Bei hohem Risiko müssen mindestens 9 % der Marktteilnehmer, nachgelagerten nicht-KMU-Marktteilnehmer und nicht-KMU-Händler kontrolliert werden. Zusätzlich müssen 9 % der Menge jedes relevanten Erzeugnisses erfasst werden.
  • Bei normalem Risiko müssen mindestens 3 % dieser Marktteilnehmer und Marktakteure kontrolliert werden.
  • Bei geringem Risiko müssen mindestens 1 % kontrolliert werden.

Die quantifizierten Ziele sind für jeden relevanten Rohstoff einzeln zu erfüllen und werden anhand der Gesamtzahl der im Vorjahr relevanten Marktteilnehmer, nachgelagerten nicht-KMU-Marktteilnehmer und nicht-KMU-Händler berechnet, gegebenenfalls zusätzlich anhand der Menge.

Quellen im Verordnungstext: Art. 16 Abs. 9, Art. 16 Abs. 8, Art. 16 Abs. 10, Art. 16 Abs. 11

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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