Entwaldungsverordnung, Verordnung (EU) 2023/1115

Was muss eine Sorgfaltserklärung enthalten?

Eine Sorgfaltserklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Marktteilnehmers sowie bei relevanten Rohstoffen und relevanten Erzeugnissen, die auf den Markt gelangen oder diesen verlassen, die EORI-Nummer.

Je nach Fall ist die Menge in Kilogramm Eigenmasse, einer besonderen Maßeinheit, Eigenmasse, Eigenvolumen oder Stückzahl anzugeben.

  • Die Erklärung des Marktteilnehmers, dass er die Sorgfaltspflicht erfüllt hat und kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko eines Verstoßes gegen Artikel 3 Buchstaben a oder b festgestellt wurde.
  • Eine Unterschrift mit den Angaben „Unterzeichnet für und im Namen von“, Datum, Name und Funktion sowie Unterschrift.

Die Sorgfaltserklärung ist vor dem Inverkehrbringen oder der Ausfuhr über das Informationssystem gemäß Artikel 33 zu übermitteln und muss die in Anhang II aufgeführten Informationen enthalten.

Quellen im Verordnungstext: Anhang II Nr. 1, Anhang II Nr. 2, Anhang II Nr. 5 und 6, Art. 4 Abs. 2

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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