Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847
Ab wann gilt der Cyber Resilience Act vollständig?
Der Cyber Resilience Act gilt grundsätzlich ab dem 11. Dezember 2027. Einzelne Bestimmungen gelten jedoch bereits früher: Die Bestimmungen über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, Kapitel IV, gelten ab dem 11. Juni 2026. Die Meldepflichten für Hersteller nach Artikel 14, insbesondere für aktiv ausgenutzte Schwachstellen, gelten ab dem 11. September 2026. Vollständig im Sinne der allgemeinen Geltung gilt die Verordnung daher ab dem 11. Dezember 2027.
Quellen im Verordnungstext: Art. 71 Abs. 1 und 2, Art. 14 Abs. 1
Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.