Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847

Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?

Die EU-Konformitätserklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name und Typ des Produkts mit digitalen Elementen sowie zusätzliche Informationen zu seiner eindeutigen Identifizierung.
  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
  • Eine Erklärung, dass der Anbieter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung trägt.
  • Gegenstand der Erklärung, gegebenenfalls mit einem Foto, zur Rückverfolgbarkeit.
  • Eine Erklärung, dass der Gegenstand der Erklärung den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht.
  • Verweise auf die verwendeten harmonisierten Normen, sonstigen gemeinsamen Spezifikationen oder die Cybersicherheitszertifizierung, für die die Konformität erklärt wird.
  • Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, eine Beschreibung des Konformitätsbewertungsverfahrens sowie die Kennnummer der ausgestellten Bescheinigung.
  • Ort und Datum der Ausstellung sowie Name, Funktion und Unterschrift.

Die Erklärung muss außerdem dem Muster in Anhang V entsprechen und die in den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang VIII angegebenen Elemente enthalten. Sie besagt, dass die Erfüllung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I nachgewiesen wurde.

Quellen im Verordnungstext: Anhang V, Art. 28 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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