Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847
Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?
Die EU-Konformitätserklärung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Name und Typ des Produkts mit digitalen Elementen sowie zusätzliche Informationen zu seiner eindeutigen Identifizierung.
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten.
- Eine Erklärung, dass der Anbieter die alleinige Verantwortung für die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung trägt.
- Gegenstand der Erklärung, gegebenenfalls mit einem Foto, zur Rückverfolgbarkeit.
- Eine Erklärung, dass der Gegenstand der Erklärung den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entspricht.
- Verweise auf die verwendeten harmonisierten Normen, sonstigen gemeinsamen Spezifikationen oder die Cybersicherheitszertifizierung, für die die Konformität erklärt wird.
- Gegebenenfalls Name und Kennnummer der notifizierten Stelle, eine Beschreibung des Konformitätsbewertungsverfahrens sowie die Kennnummer der ausgestellten Bescheinigung.
- Ort und Datum der Ausstellung sowie Name, Funktion und Unterschrift.
Die Erklärung muss außerdem dem Muster in Anhang V entsprechen und die in den einschlägigen Konformitätsbewertungsverfahren nach Anhang VIII angegebenen Elemente enthalten. Sie besagt, dass die Erfüllung der grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I nachgewiesen wurde.
Quellen im Verordnungstext: Anhang V, Art. 28 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1
Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.