Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847

Was ist der Unterstützungszeitraum und wie wird er bestimmt?

Der Unterstützungszeitraum ist der Zeitraum, in dem der Hersteller sicherstellen muss, dass Schwachstellen des Produkts mit digitalen Elementen wirksam und im Einklang mit den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen behandelt werden. Diese Pflicht gilt ab dem Inverkehrbringen und während des gesamten Unterstützungszeitraums.

Bei der Bestimmung muss der Hersteller insbesondere berücksichtigen:

  • die voraussichtliche Nutzungsdauer des Produkts,
  • die angemessenen Erwartungen der Nutzer,
  • die Art und Zweckbestimmung des Produkts,
  • einschlägige Rechtsvorschriften der Union zur Lebensdauer solcher Produkte,
  • und kann zusätzlich vergleichbare Unterstützungszeiträume, die Verfügbarkeit der Betriebsumgebung, die Unterstützungszeiträume integrierter Komponenten sowie einschlägige Leitlinien berücksichtigen.

Die Kriterien sind verhältnismäßig anzuwenden. Grundsätzlich muss der Unterstützungszeitraum mindestens fünf Jahre betragen. Wird das Produkt voraussichtlich weniger als fünf Jahre betrieben, muss er seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechen.

Das Enddatum muss zum Zeitpunkt des Kaufs leicht zugänglich, klar und verständlich angegeben werden, mindestens mit Monat und Jahr. Die bei der Bestimmung berücksichtigten Informationen sind in die technische Dokumentation aufzunehmen.

Quellen im Verordnungstext: Art. 3 Nr. 20, Art. 13 Abs. 8, Art. 13 Abs. 19

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Eigene Frage an den Verordnungstext stellen