Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Was muss die EU-Konformitätserklärung enthalten?
Die EU-Konformitätserklärung muss insbesondere folgende Inhalte umfassen:
- Sie muss bestätigen, dass die Erfüllung der anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III nachgewiesen wurde.
- Sie muss dem Muster in Anhang V Teil A entsprechen und die in den einschlägigen Modulen der Anhänge VI, VIII, IX und X aufgeführten Elemente enthalten.
- Sie muss die betreffende Maschine oder das dazugehörige Produkt eindeutig bezeichnen, insbesondere durch Produkt, Typ, Modell, Charge oder Seriennummer.
- Sie muss stets auf dem neuesten Stand gehalten und in die vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprachen übersetzt werden.
- Bei einer Einzelprüfung muss aus ihr hervorgehen, für welche Maschine oder welches dazugehörige Produkt sie ausgestellt wurde.
Mit der Ausstellung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die Maschine oder das dazugehörige Produkt den Anforderungen der Verordnung genügt.
Quellen im Verordnungstext: Art. 21 Abs. 1, Art. 21 Abs. 2, Anhang V Teil A Nr. 1, Anhang X Nr. 5.2, Art. 21 Abs. 4
Recherche im amtlichen Verordnungstext. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.