Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Darf die Betriebsanleitung ausschließlich digital bereitgestellt werden?

Die Betriebsanleitung darf grundsätzlich digital bereitgestellt werden. Der Hersteller muss dabei angeben, wie auf sie zugegriffen werden kann, und ein Format bereitstellen, das das Ausdrucken, Herunterladen und Speichern auf einem elektronischen Gerät ermöglicht. Sie muss während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine oder des dazugehörigen Produkts und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online zugänglich sein.

Ausschließlich digital ist sie jedoch nicht in jedem Fall zulässig: Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs muss der Hersteller die Betriebsanleitung innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereitstellen. Bei Maschinen oder dazugehörigen Produkten für nichtprofessionelle Nutzer oder zur vernünftigerweise vorhersehbaren Nutzung durch solche Nutzer müssen die für die sichere Inbetriebnahme und Verwendung wesentlichen Sicherheitsinformationen in Papierform bereitgestellt werden.

Quellen im Verordnungstext: Art. 10 Abs. 7 Buchst. a, Art. 10 Abs. 7 Buchst. b, Art. 10 Abs. 7 Buchst. c

Recherche im amtlichen Verordnungstext. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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