Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Gibt es Übergangsbestimmungen für Maschinen, die vor dem Geltungsbeginn in Verkehr gebracht wurden?
Ja. Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt nicht behindern, die entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden. Für diese Produkte gilt Kapitel VI der Verordnung bereits ab dem 19. Juli 2023 entsprechend anstelle von Artikel 11 der Richtlinie 2006/42/EG, auch wenn nach diesem Artikel bereits ein Verfahren eingeleitet wurde.
Außerdem bleiben EG-Baumusterprüfbescheinigungen und Zulassungen, die nach Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG ausgestellt oder erteilt wurden, bis zu ihrem Ablauf gültig.
Quellen im Verordnungstext: Art. 52 Abs. 1, Art. 52 Abs. 2
Recherche im amtlichen Verordnungstext. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.