Produktsicherheitsverordnung, Verordnung (EU) 2023/988
Welche Pflichten treffen Anbieter von Online-Marktplätzen?
Anbieter von Online-Marktplätzen benennen eine zentrale Kontaktstelle für die Marktüberwachungsbehörden, über die sie zu Fragen der Produktsicherheit und zur Meldung von Anordnungen auf elektronischem Weg direkt kommunizieren können; sie registrieren sich beim Safety-Gate-Portal und hinterlegen dort die Angaben zu dieser Anlaufstelle. Für Verbraucher benennen sie eine eigene zentrale Kontaktstelle, über die diese direkt und schnell mit ihnen kommunizieren können. Sie halten interne Verfahren vor, die es ihnen ermöglichen, die Anforderungen der Verordnung unverzüglich zu erfüllen.
Anordnungen der Marktüberwachungsbehörden, Inhalte zu einem gefährlichen Produktangebot zu entfernen, den Zugang dazu zu sperren oder einen ausdrücklichen Warnhinweis anzuzeigen, nehmen Anbieter von Online-Marktplätzen entgegen und befolgen sie unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang, und sie unterrichten die Behörde auf elektronischem Weg. In einer Anordnung kann für einen vorgeschriebenen Zeitraum verlangt werden, alle identischen Inhalte zum Angebot des gefährlichen Produkts gleichermaßen zu behandeln, sofern die Suche auf die genannten Informationen beschränkt bleibt und mit zuverlässigen automatisierten Instrumenten verhältnismäßig durchgeführt werden kann. Von den Marktüberwachungsbehörden über das Safety-Gate-Portal gemeldete Informationen zu gefährlichen Produkten berücksichtigen sie und ergreifen gegebenenfalls freiwillige Maßnahmen zur Erkennung, Identifizierung, Entfernung oder Sperrung entsprechender Inhalte. Meldungen zur Produktsicherheit nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 bearbeiten sie unverzüglich, in jedem Fall innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang.
Sie gestalten ihre Online-Schnittstelle so, dass Unternehmer für jedes angebotene Produkt mindestens die folgenden Angaben bereitstellen können und diese Angaben den Verbrauchern in der Produktliste angezeigt werden oder sonst leicht zugänglich sind: Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke des Herstellers samt Postanschrift und elektronischer Adresse; bei Herstellern außerhalb der Union die entsprechenden Angaben der verantwortlichen Person; Identifizierungsangaben zum Produkt einschließlich einer Abbildung, der Art und sonstiger Produktidentifikatoren; sowie etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen in der vom Bereitstellungsmitgliedstaat festgelegten, für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache. Für Unternehmer, die häufig gegen die Verordnung verstoßende Produkte anbieten, setzen sie nach vorheriger Warnung die Erbringung ihrer Dienste für einen angemessenen Zeitraum aus.
Im Fall eines Produktsicherheitsrückrufs, von dem sie tatsächlich Kenntnis haben, oder wenn Verbrauchern Informationen zur Kenntnis zu bringen sind, um die sichere Verwendung eines Produkts zu gewährleisten, unterrichten sie betroffene Verbraucher, die über ihre Schnittstellen gekauft haben, direkt nach Artikel 35 oder 36 und veröffentlichen Informationen zu Rückrufen auf ihren Online-Schnittstellen. Von einer Entscheidung, Inhalte zu einem gefährlichen Angebot zu entfernen oder zu sperren, unterrichten sie den betreffenden Wirtschaftsakteur. Mit den Marktüberwachungsbehörden und Wirtschaftsakteuren arbeiten sie zusammen, um wirksame Produktrückrufe nicht zu behindern. Über das Safety-Business-Gateway unterrichten sie unverzüglich die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen das Produkt bereitgestellt wurde, von gefährlichen Produkten auf ihren Online-Schnittstellen, einschließlich Risiko, verbleibender Stückzahlen je Mitgliedstaat und bereits ergriffener Korrekturmaßnahmen.
Quellen im Verordnungstext: Art. 22 Abs. 1, Art. 22 Abs. 2, Art. 22 Abs. 3, Art. 22 Abs. 4, Art. 22 Abs. 5, Art. 22 Abs. 6, Art. 22 Abs. 8, Art. 22 Abs. 9, Art. 22 Abs. 11, Art. 22 Abs. 12 Buchst. a, Art. 22 Abs. 12 Buchst. b und c, Art. 22 Abs. 12 Buchst. d
Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.