Maschinenverordnung, Verordnung (EU) 2023/1230

Wie lange gilt eine EU-Konformitätserklärung?

Eine Gültigkeitsdauer oder ein Ablaufdatum für die EU-Konformitätserklärung legt die Maschinenverordnung nicht fest. Sie verlangt stattdessen, dass die Erklärung stets auf dem neuesten Stand gehalten wird.

An Zeiträume knüpft der Text zwei Pflichten:

  • Aufbewahrung: Der Hersteller bewahrt die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme der Maschine mindestens zehn Jahre lang für die Marktüberwachungsbehörden auf.
  • Online-Verfügbarkeit: Liegt die Erklärung nicht bei, sondern ist über eine Internetadresse oder einen maschinenlesbaren Code in der Betriebsanleitung abrufbar, ist die digitale Erklärung für die erwartete Lebensdauer der Maschine und in jedem Fall mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme online zur Verfügung zu stellen.

Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass die Maschine den Anforderungen der Verordnung genügt. Unterliegt eine Maschine mehreren Rechtsakten der Union, die jeweils eine EU-Konformitätserklärung verlangen, wird nur eine einzige Erklärung für alle diese Rechtsakte ausgestellt.

Für Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 nach der Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen die Mitgliedstaaten die Bereitstellung auf dem Markt nicht behindern.

Quellen im Verordnungstext: Art. 21, Art. 10 Abs. 3, Art. 10 Abs. 8, Art. 52 Abs. 1

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt und von Vinano redaktionell geprüft. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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