Maschinenverordnung, Verordnung (EU) 2023/1230
Muss die Betriebsanleitung in Papierform mitgeliefert werden?
Nicht grundsätzlich. Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden.
Papierform ist in zwei Fällen vorgeschrieben:
- Auf Verlangen: Verlangt der Nutzer sie zum Zeitpunkt des Kaufs, stellt der Hersteller die Betriebsanleitung innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereit.
- Sicherheitsinformationen für nichtprofessionelle Nutzer: Ist die Maschine oder das dazugehörige Produkt für nichtprofessionelle Nutzer bestimmt oder kann sie unter vernünftigerweise vorhersehbaren Umständen von solchen Nutzern verwendet werden, muss der Hersteller die Sicherheitsinformationen, die für die sichere Inbetriebnahme und Verwendung wesentlich sind, in Papierform bereitstellen.
Für die Montageanleitung unvollständiger Maschinen gilt der Anspruch auf Papierform entsprechend: auf Verlangen der Person, die die unvollständige Maschine einbaut, zum Zeitpunkt des Kaufs, innerhalb eines Monats und kostenlos.
Quellen im Verordnungstext: Art. 10 Abs. 7, Art. 11 Abs. 7
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