DORA, Verordnung (EU) 2022/2554

Welche Verantwortung trägt das Leitungsorgan für das IKT-Risikomanagement?

Das Leitungsorgan trägt die letztendliche Verantwortung für das Management der IKT-Risiken des Finanzunternehmens. Es definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet außerdem die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen.

Darüber hinaus muss das Leitungsorgan auf Unternehmensebene Meldekanäle einrichten, damit es über Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern, geplante wesentliche Änderungen, deren mögliche Auswirkungen auf kritische oder wichtige Funktionen sowie mindestens über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und die dazugehörigen Gegen-, Wiederherstellungs- und Korrekturmaßnahmen informiert wird.

Quellen im Verordnungstext: Art. 5 Abs. 2 Buchst. a, Art. 5 Abs. 2 Buchst. i

Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt, von einem KI-Sprachmodell aus den Fundstellen formuliert. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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