DORA, Verordnung (EU) 2022/2554
Was ist das Informationsregister?
Das Informationsregister ist ein von Finanzunternehmen zu führendes und zu aktualisierendes Register auf Unternehmens-, teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene. Es erfasst alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen, die von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellt werden.
Die Vereinbarungen sind angemessen zu dokumentieren. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie IKT-Dienstleistungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen betreffen.
Finanzunternehmen müssen den zuständigen Behörden mindestens jährlich über neue Vereinbarungen, die Kategorien der IKT-Drittdienstleister, die Art der Vereinbarungen sowie die bereitgestellten IKT-Dienstleistungen und -Funktionen berichten. Auf Verlangen ist das vollständige Register oder sind bestimmte Teile davon zusammen mit den für eine wirksame Beaufsichtigung erforderlichen Informationen bereitzustellen. Geplante Vereinbarungen zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen sind der zuständigen Behörde zeitnah mitzuteilen.
Quelle im Verordnungstext: Art. 28 Abs. 3
Mit der Recherche im amtlichen Verordnungstext erstellt, von einem KI-Sprachmodell aus den Fundstellen formuliert. Keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.