Öffentliche Fachrecherche

Fünf EU-Verordnungen. Jede Antwort mit Fundstelle.

Stellen Sie eine Fachfrage in natürlicher Sprache und erhalten Sie eine Antwort, die ausschließlich aus dem amtlichen Verordnungstext stammt und Artikel und Fundstelle nennt. Ohne Anmeldung, ohne Nutzerverfolgung. Betrieben auf einem eigenen Server in Falkenstein, Sachsen. In dieser öffentlichen Demo formuliert ein Sprachmodell von OpenAI (USA) die Antworten. In Kundenprojekten setzen wir Mistral aus Paris ein.

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Quelle: EUR-Lex, © Europäische Union, Weiterverwendung nach Beschluss 2011/833/EU. Rechtsverbindlich ist nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung.

Die nächsten Termine

Aus der Maschinenverordnung, dem Cyber Resilience Act, DORA, der Entwaldungsverordnung und der Produktsicherheitsverordnung und weiteren EU-Rechtsakten. Verbindliche Termine und Empfehlungen ohne Rechtspflicht sind getrennt gekennzeichnet.

  • Gefüllter Punkt: Termin aus einem Rechtsakt, verbindlich.
  • Offener Ring: Empfehlung, keine Rechtspflicht für Unternehmen.
  1. Verbindlich: Nächster Termin: in 9 Wochen

    Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler

    Alle Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler. Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, nur bezüglich Erzeugnissen, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen.

    Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115Art. 38 Abs. 2

    Ab diesem Tag gelten die Artikel 3 bis 13, 16 bis 24, 26, 31 und 32 (Art. 38 Abs. 2). Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer fallen nicht unter Art. 38 Abs. 3; für sie gilt dieser Termin auch als Kleinst- oder Kleinunternehmen (Art. 2 Nr. 15, 15b und 17).

  2. Empfehlung: Ende 2026

    Beginn der Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie Empfehlung

    Die Mitgliedstaaten. Für Unternehmen ist das keine Pflicht.

    Fahrplan der NIS-Kooperationsgruppe (Juni 2025)Abschnitt 4.1, Meilenstein 1

    Bis Ende 2026 sollen alle Mitgliedstaaten erste Schritte umgesetzt, nationale Fahrpläne aufgestellt und Planung sowie Pilotprojekte für Anwendungen mit hohem und mittlerem Risiko begonnen haben. Das ist eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, keine Pflicht für Unternehmen. DORA und der Cyber Resilience Act nennen keinen Termin für Post-Quanten-Kryptografie.

  3. Verbindlich:

    Maschinenverordnung gilt im Wesentlichen

    Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen.

    Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Art. 54

  4. Verbindlich:

    Batteriepass für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien

    Wer LV-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh oder Elektrofahrzeugbatterien in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.

    Batterieverordnung (EU) 2023/1542Art. 77 Abs. 1

  5. Verbindlich:

    Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind

    Nur Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Richtlinie 2013/34/EU niedergelassen waren. Nicht für Erzeugnisse, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen, und nicht für Händler oder nachgelagerte Marktteilnehmer; für diese gilt der 30. Dezember 2026.

    Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115Art. 38 Abs. 3

    Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, jedoch nicht bezüglich Erzeugnissen, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen (Art. 38 Abs. 3).

Alle Fristen im Überblick

Stand der Termine: 25. Oktober 2026.

Die fünf Verordnungen

Zusammen 288 Artikel, erschlossen aus dem amtlichen Text.

So funktioniert die Recherche

  1. Der amtliche Text wird entlang seiner Rechtsstruktur erschlossen: Erwägungsgründe, Kapitel, Artikel, Absätze, Anhänge.
  2. Eine Frage wird inhaltlich gegen diese Abschnitte abgeglichen.
  3. Die Antwort entsteht nur aus den gefundenen Stellen und verweist auf sie zurück.

Diese Recherche legt nicht aus und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie verbindet auch nicht zwei Verordnungen zu einer eigenen Schlussfolgerung. Wo der Text schweigt, sagt das System das, statt die Lücke zu füllen.

Für Fachverlage

Was wäre, wenn Ihre gesamte Fachredaktion so recherchierbar wäre?

Jede neue Pflicht ist ein Leseranlass.

Fachverlage begleiten Stichtage mit Specials, Seminaren und Beratung. Gesucht wird oft erst dann, wenn die Frage konkret wird. Für genau diesen Moment richten wir Ihr Archiv ein: mit belegten Antworten, Ihren Autorinnen und Autoren als Quelle und dem passenden Angebot daneben.

  1. Ebene 1

    Primärquelle. Der amtliche Text, mit Artikel und Fundstelle. Das sehen Sie oben live.

  2. Ebene 2

    Ihr Fachwissen. Die Beiträge, Kommentare und Autorinnen und Autoren Ihres Hauses zur selben Frage.

  3. Ebene 3

    Ihr Angebot. Seminar, Einzelkauf, Abonnement oder Beratung, dort wo die Frage gestellt wird.

  • Ihr Archiv, durchsuchbar wie dieser Text.

    Wir erschließen Ihr Archiv so, dass Leserinnen und Leser in natürlicher Sprache fragen und Antworten mit Beitrag, Heft und Seite bekommen.

  • Ihre Autoren als Quelle, nicht als Sprecher.

    Wir richten die Antworten so ein, dass sie nennen, wer einen Beitrag geschrieben hat, und zum Original führen.

  • Ihr Angebot im richtigen Moment.

    Wir binden Seminar, Special oder Beratung dort ein, wo die Frage gestellt wird.

Für Verlagsprojekte richten wir den Betrieb auf Servern in Deutschland ein, mit einem europäischen Sprachmodell, ohne Training mit Ihren Inhalten und mit Zugriffsrechten auf Ebene des einzelnen Dokuments. Was davon für Sie gilt, halten wir im Vertrag fest.

Der Einstieg: eine Wissensdemo mit Ihrem Bestand. Sie geben uns eine Auswahl Ihrer Beiträge zu einem Thema. Wir bauen daraus eine Recherche wie oben, ergänzt um die Ebenen zwei und drei, und zeigen sie Ihnen in einem Termin. Danach können Sie beurteilen, ob sich das für Ihr Archiv lohnt.

Diese Seite ist eine öffentliche Demonstration. Dieselbe Technik arbeitet bei Fachverlagen, Verbänden und Kammern auf deren eigenem Archiv, mit ihren Publikationen, ihren Autorinnen und Autoren und ihren Seminaren statt mit amtlichen Rechtstexten.

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