Öffentliche Fachrecherche
Fünf EU-Verordnungen. Jede Antwort mit Fundstelle.
Stellen Sie eine Fachfrage in natürlicher Sprache und erhalten Sie eine Antwort, die ausschließlich aus dem amtlichen Verordnungstext stammt und Artikel und Fundstelle nennt. Ohne Anmeldung, ohne Nutzerverfolgung. Betrieben auf einem eigenen Server in Falkenstein, Sachsen. In dieser öffentlichen Demo formuliert ein Sprachmodell von OpenAI (USA) die Antworten. In Kundenprojekten setzen wir Mistral aus Paris ein.
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Primärquelle · Verordnungstext
Antwort
Von einem KI-Sprachmodell aus den Fundstellen formuliert
Fundstellen im Verordnungstext
Der Verordnungstext beantwortet diese Frage nicht ausdrücklich. Das System sagt das, statt zu raten.
So weit der amtliche Text. Für einen Fachverlag stünde hier zusätzlich, was seine Autorinnen und Autoren geschrieben haben, und welches Seminar dazu passt. Wie das aussieht →
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Die nächsten Termine
Aus der Maschinenverordnung, dem Cyber Resilience Act, DORA, der Entwaldungsverordnung und der Produktsicherheitsverordnung und weiteren EU-Rechtsakten. Verbindliche Termine und Empfehlungen ohne Rechtspflicht sind getrennt gekennzeichnet.
- Gefüllter Punkt: Termin aus einem Rechtsakt, verbindlich.
- Offener Ring: Empfehlung, keine Rechtspflicht für Unternehmen.
Verbindlich: Nächster Termin: in 9 Wochen
Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer, nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler
Alle Marktteilnehmer, nachgelagerten Marktteilnehmer und Händler. Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, nur bezüglich Erzeugnissen, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen.
Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115Art. 38 Abs. 2
Ab diesem Tag gelten die Artikel 3 bis 13, 16 bis 24, 26, 31 und 32 (Art. 38 Abs. 2). Händler und nachgelagerte Marktteilnehmer fallen nicht unter Art. 38 Abs. 3; für sie gilt dieser Termin auch als Kleinst- oder Kleinunternehmen (Art. 2 Nr. 15, 15b und 17).
Empfehlung: Ende 2026
Beginn der Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie Empfehlung
Die Mitgliedstaaten. Für Unternehmen ist das keine Pflicht.
Fahrplan der NIS-Kooperationsgruppe (Juni 2025)Abschnitt 4.1, Meilenstein 1
Bis Ende 2026 sollen alle Mitgliedstaaten erste Schritte umgesetzt, nationale Fahrpläne aufgestellt und Planung sowie Pilotprojekte für Anwendungen mit hohem und mittlerem Risiko begonnen haben. Das ist eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten, keine Pflicht für Unternehmen. DORA und der Cyber Resilience Act nennen keinen Termin für Post-Quanten-Kryptografie.
Verbindlich:
Maschinenverordnung gilt im Wesentlichen
Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Maschinen, dazugehörigen Produkten und unvollständigen Maschinen.
Verbindlich:
Batteriepass für LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien
Wer LV-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh oder Elektrofahrzeugbatterien in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
Batterieverordnung (EU) 2023/1542Art. 77 Abs. 1
Verbindlich:
Entwaldungsverordnung gilt für Marktteilnehmer, die Kleinst- oder Kleinunternehmen sind
Nur Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der Richtlinie 2013/34/EU niedergelassen waren. Nicht für Erzeugnisse, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen, und nicht für Händler oder nachgelagerte Marktteilnehmer; für diese gilt der 30. Dezember 2026.
Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115Art. 38 Abs. 3
Für Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2024 als natürliche Personen, Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, jedoch nicht bezüglich Erzeugnissen, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen (Art. 38 Abs. 3).
Stand der Termine: 25. Oktober 2026.
Die fünf Verordnungen
Zusammen 288 Artikel, erschlossen aus dem amtlichen Text.
- MaschinenverordnungVerordnung (EU) 2023/1230 über MaschinenGilt ab dem 20. Januar 2027.59 Artikel erschlossenFür alle, die Maschinen und dazugehörige Produkte herstellen, in die Union einführen, verkaufen oder wesentlich verändern.Zur Verordnung
- Cyber Resilience ActVerordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen ElementenGilt im Wesentlichen ab dem 11. Dezember 2027, die Meldepflichten seit dem 11. September 2026.71 Artikel erschlossenFür alle, die Produkte mit digitalen Elementen herstellen, in die Union einführen oder auf dem Markt bereitstellen.Zur Verordnung
- DORAVerordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im FinanzsektorGilt seit dem 17. Januar 2025.64 Artikel erschlossenFür Finanzunternehmen und die IKT-Drittdienstleister, die sie mit Dienstleistungen versorgen.Zur Verordnung
- EntwaldungsverordnungVerordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der UnionGilt ab dem 30. Dezember 2026. Für Marktteilnehmer, die zum Stichtag als Kleinst- oder Kleinunternehmen niedergelassen waren, ab dem 30. Juni 2027, außer für Erzeugnisse nach der Holzhandelsverordnung.39 Artikel erschlossenFür Marktteilnehmer und Händler, die Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja, Holz und Erzeugnisse daraus in Verkehr bringen, bereitstellen oder ausführen.Zur Verordnung
- ProduktsicherheitsverordnungVerordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine ProduktsicherheitGilt seit dem 13. Dezember 2024.55 Artikel erschlossenFür Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Verbraucherprodukten sowie Anbieter von Online-Marktplätzen.Zur Verordnung
So funktioniert die Recherche
- Der amtliche Text wird entlang seiner Rechtsstruktur erschlossen: Erwägungsgründe, Kapitel, Artikel, Absätze, Anhänge.
- Eine Frage wird inhaltlich gegen diese Abschnitte abgeglichen.
- Die Antwort entsteht nur aus den gefundenen Stellen und verweist auf sie zurück.
Diese Recherche legt nicht aus und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie verbindet auch nicht zwei Verordnungen zu einer eigenen Schlussfolgerung. Wo der Text schweigt, sagt das System das, statt die Lücke zu füllen.
Für Fachverlage
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Jede neue Pflicht ist ein Leseranlass.
Fachverlage begleiten Stichtage mit Specials, Seminaren und Beratung. Gesucht wird oft erst dann, wenn die Frage konkret wird. Für genau diesen Moment richten wir Ihr Archiv ein: mit belegten Antworten, Ihren Autorinnen und Autoren als Quelle und dem passenden Angebot daneben.
- Ebene 1
Primärquelle. Der amtliche Text, mit Artikel und Fundstelle. Das sehen Sie oben live.
- Ebene 2
Ihr Fachwissen. Die Beiträge, Kommentare und Autorinnen und Autoren Ihres Hauses zur selben Frage.
- Ebene 3
Ihr Angebot. Seminar, Einzelkauf, Abonnement oder Beratung, dort wo die Frage gestellt wird.
Ihr Archiv, durchsuchbar wie dieser Text.
Wir erschließen Ihr Archiv so, dass Leserinnen und Leser in natürlicher Sprache fragen und Antworten mit Beitrag, Heft und Seite bekommen.
Ihre Autoren als Quelle, nicht als Sprecher.
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Der Einstieg: eine Wissensdemo mit Ihrem Bestand. Sie geben uns eine Auswahl Ihrer Beiträge zu einem Thema. Wir bauen daraus eine Recherche wie oben, ergänzt um die Ebenen zwei und drei, und zeigen sie Ihnen in einem Termin. Danach können Sie beurteilen, ob sich das für Ihr Archiv lohnt.
Diese Seite ist eine öffentliche Demonstration. Dieselbe Technik arbeitet bei Fachverlagen, Verbänden und Kammern auf deren eigenem Archiv, mit ihren Publikationen, ihren Autorinnen und Autoren und ihren Seminaren statt mit amtlichen Rechtstexten.
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